Wasserschaden - was tun?
Wasserschaden - Was tun?
Wasserschäden treten auf, ob wir es wollen oder nicht. Wenn sie erst einmal eingetreten sind, stellt sich die Frage: "Was kann ich tun"? Hier ein paar Tipps:
Da ist zunächst zu klären, wer der Verursacher ist. Tritt beispielsweise Leitungs- oder Heizungswasser durch ein defektes Rohr aus und beschädigt Böden oder Wände, dann deckt die Wohngebäudeversicherung den Schaden am Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten ab. Für Schäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbel, Teppiche oder Elektro-geräte ist die Hausratversicherung zuständig. Die Privathaftpflichtversicherung ist zuständig, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Beispiel: Der Schlauch einer Waschmaschine oder eines Geschirrspülers platzt und überflutet die Wohnung. Hat ein Handwerker den Schaden verursacht, dann hat dieser für die Sanierung aufzukommen – entweder er selbst oder seine Haftpflichtversicherung.
Der Schaden sollte schnellstmöglich der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
Dazu das Wichtigste kurz erklärt:
Ich bemerke nasse Stellen an Wänden oder Böden, was soll ich tun?
Wenn die Wände bereits feucht/nass sind, handelt es sich in der Regel um aufsteigende Feuchtigkeit. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Estrich und die darunterliegende Isolierung nass sind. Es ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der die Ursache und den Umfang des Schadens feststellt und Vorschläge zur Sanierung unterbreitet.
Was ist der erste Schritt, wenn ein Rohrbruch unmittelbar auftritt
Das Wichtigste ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Ursache der Überflutung muss beseitigt werden, beispielsweise durch Absperren des Hauptwasserhahnes. Danach muss die Trocknung schnellstmöglich erfolgen.
Reicht Trocknung als Sanierungsmaßnahme aus?
Nicht immer! Ist Fäkalwasser ausgetreten, können gesundheitsgefährdende Keime (koliforme Keime) in die Bausubstanz wie den Fußbodenaufbau und die Wände gelangt sein. Auch nach einer Trocknung können die Keime die Gesundheit der Bewohner gefährden. Außerdem würde ein unangenehmer Geruch auftreten. Fazit: Bei einem Fäkalwasserschaden ist eine Trocknung nicht zielführend.
Ist Frischwasser ausgetreten, dann ist eine Trocknung nur dann anzuraten, wenn es sich um einen einmaligen Wasserschaden handelt, die Baustoffe leicht zu trocknen sind und die vollständige Trocknung innerhalb von vier Wochen nach Schadenseintritt abgeschlossen ist.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Trocknungsmaßnahmen oftmals erst Wochen nach Schadenseintritt begonnen werden und Schimmelpilze und Keime zu erwarten sind. In diesem Fall ist eine Probe aus der Dämmschicht des Estrichs zu entnehmen und in einem Fachlabor auf Schimmelpilze und Keime analysieren zu lassen.
Sind Schimmelpilze oder Keime nachgewiesen, ist der komplette Fußbodenaufbau zurückzu-bauen. Gipskartonwände oder -Decken sind bei einem Wasserschaden oder einem Schimmel-pilzbefall immer zu entfernen.
Wichtig zu wissen ist, dass eine mehrwöchige, fachgerechte Trocknung sehr teuer ist und der Lärm der Trocknungsmaschinen eine Nutzung der Wohnung oftmals unmöglich macht. Deshalb ist anzuraten, die Kosten für den kompletten Rückbau des Fußbodenaufbaus mit anschließendem Neuaufbau den Kosten für eine Trocknung mit all den Folge- und Nebenkosten gegenüberzu-stellen. Vielfach hat sich gezeigt, dass die Kosten annähernd gleich sind.
Kann ich mir aussuchen, welches Unternehmen die Trocknung/Sanierung ausführt?
Der Eigentümer der Immobilie ist Auftraggeber und kann den Fachbetrieb auswählen und beauftragen. Die Versicherungsgesellschaften schlagen oftmals Betriebe vor, können Ihnen aber nicht vorschreiben, diese zu beauftragen.
Wenn die im Angebot aufgeführten Arbeiten begründet und preislich angemessen sind akzeptieren die Versicherungsgesellschaften die von Ihnen forcierten Unternehmen in der Regel.
Muss ich einen Gutachter der Versicherungsgesellschaft akzeptieren?
Ja, die Gesellschaft hat das Recht, einen Sachverständigen oder Schadensregulierer zu beauf-tragen, den Schaden vor Ort zu begutachten und zu bewerten, auch in Hinblick auf ein vom Eigentümer beauftragten Fachbetrieb.
Wichtig dabei ist, dass die vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme den Vorgaben des Umweltbundesamtes entspricht und Erfolg versprechend ist.
Der Gutachter schlägt eine Behandlung mit Bioziden vor. Muss ich das akzeptieren?
Biozide können das Wachstum von Schimmelpilzen vielleicht temporär ausschalten, die Sporen jedoch nicht beseitigen. Bekommen die inaktiven Sporen wieder genügend Wasser, beginnen sie von neuem zu wachsen. Daher ist eine Behandlung mit Bioziden nicht Erfolg versprechend.
Da vor dem Wasserschaden vermutlich weder Schimmelpilze noch giftige Chemie wie Biozide im Fußbodenaufbau vorhanden waren, müssen Sie diese auch nach dem Wasserschaden nicht hinnehmen: Sie haben den Anspruch, dass durch die Sanierung der Räume der Zustand hergestellt wird, wie er vor der Sanierung war.
7. Warum eine Feinreinigung?
Nach einer Sanierung eines Schimmelbefalls (> 0,5 m2 Biomasse)ist eine fachgerechte Feinreinigung zwingend notwendig. Hierbei handelt es sich nicht um einen normalen Hausputz oder eine Bauendreinigung, sondern vielmehr um eine spezielle Reinigung mit dem Ziel, dass die gereinigten Räume frei von Stäuben und Schimmelpilzsporen sind.
1 Gramm Staub kann bis zu 3 Millionen Sporen enthalten
Schimmelpilzsporen sind luftgetragen und an Staub gebunden. Darum ist es wichtig, Staub restlos zu entfernen. Wird bei einer Sanierungskontrolle (Freimessung) Staub vorgefunden, sind in der Raumluft erhöhte Sporenkonzentrationen zu erwarten. Ein Sanierungserfolg ist ohne Feinreinigung kaum möglich! Bei einer nicht fachgerechten Sanierung oder Feinreinigung kann die Belastung der Raumluft nach der Sanierung höher sein als vor der Sanierung. Grund dafür kann eine Verschleppung und Streuung der Partikel z.B. durch Ingebrauchnahme belasteter und unbelasteter Räume einer Wohnung vor der Feinreinigung oder Verteilung der Partikel durch Einsatz nicht zugelassener oder schadhafter Geräte sein.
Wie kann ich sicherstellen, dass das gesetzte Sanierungsziel erreicht wird?
Um den Sanierungserfolg sicherzustellen sind Kontrollen wichtig. Diese erfolgen mittels einer Luftpartikelsammlung, die durch einen Baubiologen vor und nach einer Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden. Dabei werden alle in der Raumluft vorhandenen aktiven und inaktiven Pilze und Pilzbestandteile erfasst. Nur dadurch ist es möglich zu erkennen, ob die Sanierung einen Erfolg gebracht hat.
Ist ein Sanierungserfolg nicht zu bemerken oder gar eine Verschlechterung der Situation, dann ist das Sanierungsunternehmen in der Pflicht, nachzubessern und auch die für die nach dieser Nachbesserung notwendige Messung die Kosten zu tragen. Diese Kontrollmessungen werden auch „Freimessungen“ genannt.
Wichtig: Auch inaktive Schimmelpilzsporen können lungengängig sein. Gesundheitsschädigende Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) können freisetzt worden sein und an Staubpartikel anhaften.
Die Kosten für die Kontrollmessungen werden in der Regel von der schadensregulierenden Versicherung übernommen.
Was ist eine „Freimessung“
Unter einer „Freimessung“ ist eine abschließende Sanierungskontrolle zu verstehen. Ist diese positiv, dann können vorhandene Abschottungen abgebaut und der Sanierungsbereich freigegeben werden.
Diese Kontrolle ist wichtig um festzustellen, ob durch die Sanierungsmaßnahme der Schimmel-befall und staubgebundene, luftgetragene Schimmelpilzsporen durch die Feinreinigung fachgerecht entfernt wurden.
Die Sanierungskontrolle sollte durch Raumluftanalysen erfolgen, da es sich bei Schimmelpilz-sporen um luftgetragene, lungengängige, gesundheitsschädigende Schadstoffe handelt.
10. Wie kann ich die Sporenkonzentration schnell reduzieren?
Ist ein Schaden eingetreten, sollte alles unternommen werden, um eine Exposition mit Schimmelpilzen zu vermeiden. Nicht empfehlenswert sind in diesem Zusammenhang Raumluftreiniger mit einer hohen Luftumwälzung: Dadurch können die Sporen im Raum verteilt und eingeatmet werden. Besser sind Geräte, die auf physikalischer Basis - ohne Bewegung der Raumluft - arbeiten, wie der Sauerstoff-Booster ambiAIR-ONE. Messungen haben gezeigt, dass in einer Stunde eine Reduktion der Schimmelpilzsporen um mehr als 90% möglich ist. Dadurch wird das Risiko, gesundheitsschäfigende Schimmelpilzsporen einzuatmen, spürbar verringert.




